EbN - Energieberatung
Auf dem Weg zur Klimaneutralität
Die Europäische Union hat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 festgelegt. Alle Mitgliedstaaten haben Fahrpläne entwickelt, um dieses Ziel auf nationaler Ebene zu erreichen. Deutschland strebt als großer Industriestandort und eines der am dichtesten besiedelten Länder dabei die Klimaneutralität bis 2045 an.
Der Gebäudesektor spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle, da er einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und an den Treibhausgasemissionen hat. Die Dekarbonisierung dieses Sektors kann nur durch eine Kombination aus verbessertem baulichen Wärmeschutz, energieeffizienter Anlagentechnik sowie dem Einsatz emissionsarmer Energieträger gelingen.
Zahlreiche Instrumente und Maßnahmen unterstützen diese Transformation – den rechtlichen Rahmen bildet dabei das EU-konforme Gebäudeenergiegesetz (GEG), ab 1. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026).
Was kann ich alles für Sie tun:
Ich biete Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
1. Ausstellung eines Energieausweises
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand einer Farbskala von Grün bis Rot – vergleichbar mit der Kennzeichnung bei Elektrogeräten. Er stellt den aktuellen energetischen Zustand (IST-Zustand) transparent dar und ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit von Immobilien.
Ein Energieausweis ist verpflichtend bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Er kann entweder als Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis erstellt werden und ist 10 Jahre gültig.
Details: Energieausweis
2. Energieberatung
a) Kostenlose Energieberatung
Das GEG (bzw. das GModG) sieht eine Pflicht zur Energieberatung vor, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant anstehen. Diese Pflicht greift jedoch nur, wenn die Beratung angeboten wird. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch.
b) Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Eine umfassende Energieberatung erfolgt in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise oder im Ganzen energetisch modernisieren können.
Der iSFP bietet:
- einen Überblick über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
- eine Kostenschätzung
- eine empfohlene zeitliche Umsetzung
Ein besonderer Vorteil:
Mit einem iSFP erhalten Sie bei Einzelmaßnahmen nach der aktuell geltenden Gesetzeslage (Stand Mai 2026) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Zudem verdoppelt sich die maximale Fördergrenze auf 60.000 €.
Der iSFP ist 15 Jahre gültig und seine Erstellung wird mit bis zu 50 % gefördert (maximal 650 €).
Details: Individueller Sanierungsfahrplan
3. Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Energetische Sanierungen sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft daher finanzielle Anreize, um diese Maßnahmen wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Das Förderprogramm definiert technische Mindestanforderungen für:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Komplettsanierungen - Wohngebäude (BEG WG)
Details: Bundesförderung effiziente Gebäude