Der Energieausweis

Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief eines Gebäudes. Verschiedene Angaben - etwa zur Anlagentechnik, zum Energieverbrauch oder zum Energiebedarf - werden darin zu Energiekennwerten zusammengefasst. Diese ermöglichen einen Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden.

Die Einteilung in Effizienzklassen, in einer Farbskala von A bis H dargestellt, bietet eine schnelle Orientierung. Zusätzlich enthält der Energieausweis erste, jedoch noch nicht ausgearbeitete Vorschläge für kostengünstige energetische Sanierungsmaßnahmen.

Seit 2007 besteht für alle Neubauten und Bestandsgebäude eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Eigentümer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Interessenten zugänglich machen müssen.

Der Energieausweis kann entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.

Der Energiebedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Randbedingungen. Er ist in der Regel erforderlich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde.

Der Energieverbrauchsausweis basiert hingegen auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist somit nutzungsabhängig.

Hintergründe, Daten und Empfehlungen zum Energieausweis sind in diesem Factsheet zusammengefasst.

Ausführliche Information rund um den Gebäudeenergieausweis finden Sie auf der Webseite Gebäudeforum Klimaneutral, zum Beispiel zu den folgenden Themen:

  • Energieausweis - kurz und knapp
  • Ausweiserstellung in der Praxis
  • FAQ